Die Reiff Verlag GmbH bzw. die Acher-Rench-Verlag GmbH & Co. KG (nachstehend auch jeweils „Verlag“ genannt) vertreibt verschiedene Angebote, in denen ein Kunde (nachstehend auch „Nutzer“ genannt) lediglich ein E-Paper-Abonnement bezieht oder eine Hardware, wie beispielsweise ein iPad, in Kombination mit einem Abonnement des Printtitels Offenburger Tageblatt bzw. einer der Lokalausgaben des Offenburger Tageblatts und/oder einem E-Paper-Abonnement erwirbt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die genannten Angebote.
E-Paper ist die digitale Ausgabe der Tageszeitung, deren Darstellung für die Nutzung in den üblichen Internet-Browsern optimiert ist.
Der Abonnement-Vertrag kommt durch die telefonische Bestellung, Übersendung einer vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Bestellkarte oder dem Online-Formular des Auftraggebers (Nutzers) und der darauf erteilten Auftragsbestätigung des Auftragnehmers (Reiff Verlag GmbH & Co. KG), Marlener Str. 9, 77656 Offenburg oder der Acher-Rench-Verlag GmbH & Co.KG, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg) zustande. Bei telefonischer Bestellung haftet der Verlag nicht für Übertragungsfehler. Es steht dem Verlag frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Bezugspreis richtet sich nach der auf der Webseite www.bo.de/abopreise veröffentlichten Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. Evtl. Preisänderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Zahlung kann durch Bankeinzug, Paypal, iTunes oder per Rechnungsstellung erfolgen. Außerdem kann der Verlag jederzeit weitere Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Die Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzugsschaden einschließlich der Mahnungskosten und der Inkassokosten gehen zu Lasten des Abonnenten. Eine zeitweilige Unterbrechung des E-Paper-Abonnements ist nicht möglich, womit auch eine Erstattung von Abonnementgebühren ausscheidet. Der Verlag kann Kunden, die ein Printabonnement beziehen, das E-Paper zum Vorzugspreis anbieten. Kündigt ein Nutzer sein Printabonnement, ändert sich zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung des Printabonnements der Bezugspreis für das E-Paper. Ab diesem Zeitpunkt wird dem Nutzer des E-Paper der jeweils gültige reguläre Preis berechnet. Bezieht ein Kunde ein Printabonnement mit Laufzeitverpflichtung und hat er hierfür eine Prämie bezogen, ist eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auch bei Bezug des E-Paper ausgeschlossen, es sei denn die Prämie bzw. deren Wert wird anteilig zurückbezahlt.
Es ist zum Abruf der Inhalte eine Internetverbindung notwendig. Die hierbei möglicherweise entstehenden Kosten des Internet- oder Mobilfunkanbieters sind vom Nutzer zu tragen. Es ist zudem möglich, dass der Nutzer bestimmte Software Dritter installieren muss, um gewisse Inhalte korrekt angezeigt zu bekommen. Das tagesaktuelle E-Paper ist im Regelfall ab ca. 03:00 Uhr, jedoch normalerweise spätestens ab 07:00 Uhr wochentäglich, außer an gesetzlichen Feiertagen, während des gesamten Erscheinungstages online abrufbar. Darüber hinaus können mindestens die letzten 5 Ausgaben durch den Nutzer über das Archiv abgerufen werden.
Das Urheberrecht an sämtlichen Inhalten des E-Papers steht dem Verlag zu. Hierunter fallen auch alle Anzeigen und grafischen Gestaltungen. Die Nutzung des E-Paper darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Das nicht ausschließliche Nutzungsrecht des E-Paper ist personengebunden. Ausschließlich der Nutzer und in seinem Haushalt lebende Personen; bei Firmenkunden die Inhaber der gemeldeten IP-Adressen sind berechtigt, das E-Paper zu nutzen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten so aufzubewahren, dass diese vor der Möglichkeit der Einsichtnahme Dritter geschützt sind. Die teilweise oder vollständige Weitergabe der E-Paper- Inhalte an Dritte und / oder deren Vervielfältigung ist nicht gestattet. Jede Verwertung ohne bisherige schriftliche Zustimmung des Verlags ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Einspeicherung und Verarbeitung in anderen elektronischen Systemen. Ausgenommen hiervon sind Artikel, bei denen ausdrücklich eine Versandoption und Archivoption zugelassen ist. Der Verlag behält sich vor, den Zugang zum E-Paper zu sperren, wenn Inhalte des E-Paper an Dritte weitergegeben werden. In diesem Fall bleibt der Nutzer zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Der Verlag kann den Zugang zum E-Paper auch dann beschränken, wenn die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoptibilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern. Schadensersatzansprüche auf Seiten des Nutzers entstehen hierdurch nicht.
Der Verlag kann den ständigen Zugang zum E-Paper bzw. zum Archiv nicht gewährleisten, bemüht sich jedoch darum. Es wird auf Seiten des Verlags keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung übernommen, ebenso wenig dafür, dass durch die Benutzung des E-Paper bestimmte Ergebnisse erzielt werden. Der Verlag hat das Nichterscheinen der digitalen Ausgabe aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen des Internet bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind ebenfalls möglich. Ansprüche des Nutzers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Kündigungen können nur in Textform (schriftlich, per Fax, per E-Mail, per sms) bis zum 15. des laufenden den Monats (eingehend beim Verlag) zum Monatsersten des Folgemonats erfolgen. Bei Abonnements mit fester Mindestverpflichtungsdauer (6-,12- oder 24-Monats-Abonnements) ist eine schriftliche Kündigung nur 14 Tage vor Ablauf der Mindestverpflichtungsdauer zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Ansonsten läuft das Abonnement unbefristet weiter mit dem Recht, jederzeit nach S.1 kündigen zu können. Während der Mindestverpflichtungsdauer ist eine Kündigung ausgeschlossen. Bei ausdrücklich nur befristeter Vertragsdauer endet der Vertrag automatisch zum vereinbarten Fristende, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die inhaltliche Umstrukturierung der vom Abonnenten erhaltenen Ausgabe berechtigt diesen nicht zur außerordentlichen Kündigung.
Zur Vertragserfüllung im Rahmen des Abonnementauftrages werden die hierfür notwendigen Kunden- und Lieferdaten durch den Verlag gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen verarbeitet. Wie der Verlag personenbezogene Daten verarbeitet, wird in der entsprechenden Datenschutzerklärung unter www.offenburger-tageblatt.de/datenschutz erläutert. Wenn uns eine Einwilligung ausdrücklich erteilt wird, können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet werden. Dieser über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Kunde jederzeit in Textform an die Reiff Verlag GmbH & Co KG, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg oder per E-Mail an leserservice@reiff.de widersprechen und eine gegebene Einwilligung hierzu widerrufen.
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorsieht, der Sitz des Verlags. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Abonnenten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass nach Vertragsabschluss der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Abonnenten zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Abonnent nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, lassen Sie uns bitte eine eindeutige Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) zukommen oder nutzen Sie das unter www.bo.de/abowiderruf hinterlegte Onlineformular.
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Leserservice
Marlener Straße 9
77656 Offenburg
E-Mail: leserservice@reiff.de Tel.:
0781/ 504 55 55
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
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zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also für jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Der Verlag als Leasinggeber überlässt dem Kunden als Leasingnehmer die vom Leasingnehmer ausgewählte Hardware als Leasinggegenstand zur bestimmungsgemäßen Nutzung.
Der Leasingvertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrags des Leasingnehmers durch den Leasinggeber zustande und wird für eine Dauer von 24 Monaten fest abgeschlossen (Grundmietzeit). Die Grundmietzeit beginnt mit der Übergabe des Leasinggegenstandes. Die Ablösegebühr und Kaufoption für das Gerät entfallen. Das Eigentum am Gerät geht nach 24 Monaten auf den Kunden über.
Die jeweiligen monatlichen Leasingraten sind dem Antragsformular zu entnehmen. In den Leasingraten ist die Abonnementgebühr für den Bezug des E-Paper bereits enthalten. Die Leasingraten werden jeweils zum 1. eines Monats abgebucht. Sofern der Vertragsbeginn nicht auf den 1. eines Monats fällt, wird die anteilig berechnete erste Leasingrate gemeinsam mit der zweiten eingezogen. Im Falle eines Widerrufs werden nur die anteiligen Leasinggebühren berechnet.
Kommt der Leasingnehmer mit Zahlungen in Verzug, so ist der Leasinggeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.
Der Liefertermin kann nicht vom Leasinggeber beeinflusst werden. Daher übernimmt der Leasinggeber keine Gewähr für die Einhaltung von Lieferzeiten. Bei unzumutbar langer Lieferzeit, jedoch nicht vor 8 Wochen nach Erhalt der Bestellbestätigung, kann der Leasingnehmer von diesem Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts von diesem Vertrag stehen dem Leasingnehmer keine Ansprüche gegen den Leasinggeber, sondern nur gegen den Lieferanten zu. Zu diesem Zweck tritt der Leasinggeber hiermit unwiderruflich alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche wegen eines etwaigen Lieferverzugs oder nicht fristgemäßer Lieferung an den Leasingnehmer ab. Der Leasinggeber haftet auch nicht für den Ersatz des Verzugsschadens, mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Leasinggebers.
Nimmt der Leasingnehmer den ihm ordnungsgemäß angebotenen Leasinggegenstand nicht an, kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Leasinggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten sowie, sollte der Leasingnehmer die Nichtabnahme des Leasinggegenstandes zu vertreten haben, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Zeigen sich Mängel, sind diese gegenüber dem Lieferanten zu rügen und dem Leasinggeber ist hiervon eine Mitteilung zu machen. Treten Mängel erst später auf, sind diese unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Für Sach- und Rechtsmängel des Leasinggegenstands leistet der Leasinggeber in der Weise Gewähr, dass er mit Abschluss des Leasingvertrags seine kaufrechtlichen Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüche, die ihm gegen die Lieferfirma zustehen (nähere Informationen dazu unter www.apple.com/de/legal/statutory-warranty sowie www.apple.com/de/support/ipad/contact an den Leasingnehmer abtritt. Der Leasingnehmer nimmt die Abtretung an. Weitere Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen Mängeln am leasinggegenstand stehen dem Leasingnehmer gegen den Leasinggeber nicht zu. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einem fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Leasinggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie nicht für sonstige Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Leasinggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Leasingnehmer hat sämtliche Gewährleistungsansprüche einschließlich einer gerichtlichen Geltendmachung innerhalb der Verjährungsgrenze auf eigene Kosten durchzusetzen und den Leasinggeber hierüber zu unterrichten. Die Ausübung der Gewährleistungsansprüche hat durch den Leasingnehmer mit der Maßgabe zu erfolgen, dass beim Rücktritt oder im Falle der Minderung etwaige Zahlungen des Lieferanten direkt an den Leasinggeber zu leisten sind. Der Leasingnehmer kann die Zahlung der Leasingraten wegen etwaiger Mängel, bei der Minderung anteilig, erst dann verweigern, wenn er Klage gegen den Hersteller auf Rückabwicklung des Vertrages, auf Schadensersatz statt der Leistung oder Minderung des Kaufpreises erhoben hat. Dieses vertragliche Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers entfällt rückwirkend, wenn der Leasingnehmer seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten mangels Vorliegens der hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht realisieren kann. Die zurückbehaltenen Leasingraten sind dann unverzüglich in einem Betrag an den Leasinggeber zu bezahlen. Der Leasingnehmer hat in diesem Falle dem Leasinggeber den durch die Zurückbehaltung der Leasingraten entstandenen Verzugsschaden zu ersetzen. Der Leasinggeber erkennt für den Fall einer erfolgreichen Rückforderungsklage wegen Rücktritts oder wegen Schadensersatz statt der Leistung an, dass der Leasingnehmer auch berechtigt ist, vom Leasingvertrag zurückzutreten und er dies mit Erhebung der Klage gegen den Lieferanten stillschweigend getan hat. Für den Fall einer erfolgreichen Minderungsklage erkennt der Leasinggeber an, dass die Leasingraten rückwirkend anzupassen sind.
Auf Verlangen des Leasinggebers ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Leasinggegenstand an gut sichtbarer Stelle als Eigentum des Leasinggebers zu kennzeichnen. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, den Leasinggegenstand von Zugriffen Dritter zu schützen und hat dem Leasinggeber drohende oder bewirkte Vollstreckungsmaßnahmen, Ansprüche aus Vermieterpfandrechten usw. sofort mitzuteilen und das Pfändungsprotokoll mit Name und Anschrift des Gläubigers beizufügen. Der Leasingnehmer hat ferner den Leasinggeber unverzüglich von einem Antrag auf Zwangsvollstreckung bzgl. des Grundstücks, auf dem sich der Leasinggegenstand befindet, zu unterrichten. Bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage hat der Leasingnehmer den Leasinggeber hierüber zu unterrichten und auf Anforderung geeignete Sicherheiten zu leisten.
Der Leasingnehmer hat auf eigene Kosten Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers sorgfältig zu befolgen und den Leasinggegenstand auf Kosten des Leasingnehmers in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten, insbesondere notwendige Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten fachgerecht durchzuführen oder durchführen zu lassen. Der Leasingnehmer übernimmt alle öffentlich- oder privatrechtlichen Kosten, Gebühren, Beiträge und Steuern, die auf Grund dieses Vertrages oder des Besitzes oder des Gebrauchs des Leasinggegenstandes anfallen. Der Leasingnehmer stellt den Leasinggeber von Ansprüchen frei, die von Dritten einschließlich staatlicher Institutionen im Zusammenhang mit dem Leasinggegenstand geltend gemacht werden. Insbesondere stellt der Leasingnehmer den Leasinggeber von der Haftung für Personen- und Sachschäden frei, die Dritten aus dem Gebrauch oder Nichtgebrauch des Leasinggegenstandes entstehen können. Eine Überlassung des Leasinggegenstandes an Dritte ist unzulässig. Für den Fall der Zuwiderhandlung tritt der Leasingnehmer schon jetzt seine Vergütungs- und Herausgabeansprüche gegen den Dritten an den Leasinggeber ab.
Der Leasingnehmer trägt nach Abnahme des Leasinggegenstandes (Ziff. 6) die Gefahr des Untergangs, des Abhandenkommens und des vorzeitigen Verschleißes des Leasinggegenstandes, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, jedoch nicht bei Verschulden des Leasinggebers. Treten die in Abs. 1 bezeichneten Ereignisse ein, hat der Leasingnehmer den Leasinggeber sofort zu verständigen. Der Leasingnehmer ist in diesem Fall nach seiner Wahl verpflichtet, entweder a) den Leasinggegenstand nach Abstimmung mit dem Leasinggeber durch einen gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen und die Leasingraten weiterzuzahlen oder b) den Leasinggegenstand auf seine Kosten reparieren zu lassen, in einen einwandfreien Zustand zurückzuversetzen und die Leasingraten weiterzuzahlen. Anstelle der Vertragsfortsetzung nach Abs. 2 kann der Leasingnehmer diesen Vertrag schriftlich fristlos kündigen. In diesem Fall hat er dem Leasinggeber alle noch offenen Leasingraten, einschließlich Umsatzsteuer, zu zahlen. Entschädigungssummen, die der Leasinggeber von einem Versicherer für eine Beschädigung oder den Untergang des Leasinggegenstandes erhält, und Schadensersatzleistungen eines Dritten wegen Verletzung des Eigentums des Leasinggebers an dem Leasinggegenstand, werden zugunsten des Leasingnehmers angerechnet.
Für den Fall, dass der Leasingnehmer den Leasinggegenstand versichert und der Versicherungsfall eintritt, werden die Versicherungsleistungen an den Leasinggeber weitergeleitet. Der Leasinggeber wird nach Wahl die Versicherungsleistungen für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung des Leasinggegenstandes verwenden oder bei einer Auflösung dieses Vertrages auf die Zahlungsverpflichtung des Leasingnehmers anrechnen.
Während der Grundmietzeit ist der Leasingvertrag unkündbar, soweit nicht kraft Gesetzes ein nicht ausschließbares Kündigungsrecht besteht oder dieser Vertrag ein Kündigungsrecht vorsieht. Insbesondere ist eine Kündigung wegen Mängeln des Leasinggegenstandes ausgeschlossen. Der Leasinggeber ist zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrages berechtigt, wenn Gründe vorliegen, wonach es dem Leasinggeber unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis mit dem Leasingnehmer bis zum Ende der Grundmietzeit fortzusetzen. Solche Kündigungsgründe liegen insbesondere dann vor, wenn a.) der Leasingnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise oder mindestens 10% der Summe aller während der Grundmietzeit zu entrichtenden Leasingraten einschließlich der Leasingsonderzahlung, in Verzug ist und der Leasinggeber dem Leasingnehmer eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamten, noch offen stehenden Leasingraten verlangen wird; der Leasinggeber wird dem Leasingnehmer spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten. b.) der Leasingnehmer den Leasinggegenstand vertragswidrig benutzt und diesen Fehlgebrauch – trotz schriftlicher Abmahnung durch den Leasinggeber mit Fristsetzung – nicht beendet. c.) bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Leasingnehmers, die es wahrscheinlich erscheinen lässt, dass der Leasingnehmer seine Pflicht zur Zahlung der Leasingraten nicht nachkommen kann, insbesondere wenn der Leasingnehmer die Zahlungen einstellt, in das Vermögen des Leasingnehmers eine Zwangsvollstreckung betrieben wird oder wenn über sein Vermögen das Insolvenz- oder ein anderes der Schuldenregulierung dienendes gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren eingeleitet ist. Der Leasingnehmer ist zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrages berechtigt, wenn Gründe vorliegen, wonach es dem Leasingnehmer unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis mit dem Leasinggeber bis zum Ende der Grundmietzeit fortzusetzen.
Mit Zugang der Kündigung in Textform (schriftlich, per Fax, per E-Mail, per sms) erlischt das Gebrauchsrecht des Leasingnehmers an dem Leasinggegenstand. Beruht die Kündigung auf einem Verhalten, welches der Leasingnehmer zu vertreten hat, so ist der Leasingnehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Leasinggeber ist berechtigt, seinen Schaden in der Weise zu berechnen, dass es die noch ausstehenden, während der Grundmietzeit geschuldeten Leasingraten als Einzelbetrag geltend macht. Dieser vermindert sich um die Zinsen und sonstigen laufzeitanhängigen Kosten des Leasingvertrages, welche bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen; ersparte Aufwendungen hat der Leasinggeber zu berücksichtigen. Der Leasinggeber ist nach der fristlosen Kündigung verpflichtet, den Leasinggegenstand optimal zu verwerten. Soweit hierbei Verwertungskosten anfallen, sind diese vom Leasingnehmer zu tragen. Der erzielte Verwendungserlös, einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer, ist auf den Schadensersatzanspruch des Leasinggebers anzurechnen, sobald und soweit der Verwertungserlös beim Leasinggeber eingegangen ist. Dem Leasingnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder geringer als in Satz 3 und 4 beschrieben entstanden ist.
Nach Beendigung des Leasingvertrages ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Leasinggegenstand auf eigene Kosten und transportversichert an den Leasinggeber zurückzusenden. Hat der Leasingnehmer am Leasinggegenstand wesentliche Änderungen oder Einbauten vorgenommen, so ist er auf Verlangen des Leasinggebers verpflichtet, den ursprünglichen technischen Zustand des Leasinggegenstandes auf eigene Kosten wiederherzustellen. Stellt der Leasinggeber Mängel am Leasinggegenstand fest, die über den durch die vertragsgemäße Nutzung entstandenen Verschleiß wesentlich hinausgehen, ist der Leasinggeber berechtigt, diese auf Kosten des Leasingnehmers zu beseitigen zu lassen oder den Leasingnehmer aufzufordern, diese auf eigene Kosten zu beseitigen. Das Recht des Leasinggebers Mangelbeseitigung zu verlangen, erlischt innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet ab Wiederinbesitznahme des Leasinggegenstandes. Gibt der Leasingnehmer den Leasinggegenstand nach Beendigung des Leasingvertrages nicht zurück, so ist der Leasinggeber berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung des Leasinggegenstandes als Entschädigung das vereinbarte Entgelt zu verlangen. Soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung in Zukunft zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer getroffen wird, erfolgt die Vorenthaltung des Leasinggegenstandes gegen den Willen des Leasinggebers.
Der Leasinggeber ist berechtigt, die ihm aufgrund dieses Vertrages zustehenden Rechte zum Zweck der Refinanzierung an eine refinanzierende Bank abzutreten; er ist auch berechtigt, den Leasinggegenstand der refinanzierenden Bank zur Sicherheit zu übereignen. Hiervon bleiben die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers unberührt.
Soweit Bestimmungen unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, lassen Sie uns bitte eine eindeutige Erklärung (z.B. per Brief oder E-Mail) zukommen oder nutzen Sie das unter www.bo.de/abowiderruf hinterlegte Onlineformular.
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Leserservice Marlener Straße 9
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E-Mail: leserservice@reiff.de
Tel.: 0781/ 504 55 55
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
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zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, also für jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Bezug des E-Paper kann nicht widerrufen werden, ohne dass gleichzeitig der Bezug der Hardware widerrufen wird. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Der Verlag/die Firma ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Änderungen vorbehalten. Stand: 1. April 2023